Zu dritt auf 50 Quadratmetern – „Mir fehlt die Luft zum Atmen“

Manchmal hat Frau M. das Gefühl, ihr fehlt die Luft zum Atmen. Sie bittet an den Esstisch, setzt sich auf einen Kinderstuhl, die Besucherin darf auf den einzigen Stuhl für Erwachsene. Die Alleinerziehende und ihre Kinder leben auf 50 Quadratmetern in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Ihr Sohn (11) und ihre Tochter (7) schlafen in einem Raum. Das Schlafzimmer der Mutter ist auch das Wohn- und Esszimmer der Familie – und der Ort, an den sich die Tochter zum Spielen zurückzieht.

Ein Playmobilhaus steht vor dem Bett der Mutter, auf dem Boden liegen Spielfiguren. Auf den Schränken der Wohnung stapeln sich Kisten, es fehlt an Stauraum. Weil es im Kinderzimmer keinen Platz für einen Schreibtisch gibt, hat die Mutter in der schmalen Küche einen Tisch ans Fenster gestellt, damit ihr Sohn dort Hausaufgaben machen kann. „Ich muss improvisieren“, sagt Frau M.

Wohnsituation ist sehr belastend

Als sie vor 15 Jahren in diese Wohnung in einem Hochhaus einzog, war sie alleinstehend. Auch als Familie blieben sie mangels Alternative dort wohnen. Als es zwischen ihr und ihrem Mann kriselte, schlief die Mutter bis zur Trennung monatelang bei den Kindern. Ihre Wohnsituation belastet Frau M. weiterhin sehr. Ihr Sohn komme bald in die Pubertät, die Kinder bräuchten dringend jeder ein eigenes Zimmer. „Doch ich schaffe es hier nicht raus“, sagt sie verzweifelt. Zwar habe sie einen Wohnberechtigungsschein, aber sie habe noch kein Angebot bekommen. Auf dem freien Markt sei es unmöglich, eine größere, bezahlbare Wohnung zu finden. Weiter weg will sie nicht ziehen, sonst müssten die Kinder die Schule wechseln, würden ihre Freunde verlieren, die Tochter zudem ihre gerade vermittelte Patin, die in der Nähe wohnt.

Diese Unterstützung ist wichtig für Frau M. Sie steht ansonsten allein da. Ihre Eltern sind schon lange tot. Sie seien gestorben, als sie elf Jahre alt war. Ihr Vater hatte Lungenkrebs. Ihre Mutter sei wenige Monate später im Alter von 48 Jahren an den Folgen eines schweren Asthmaanfalls gestorben. Frau M. verbrachte ihre Jugend daher in einem Kinderdorf. Heute ist sie so alt wie ihre Mutter bei ihrem Tod.

Die Tochter spielt gerne mit diesem Playmobilhaus.
Foto: vv

Der Kontakt zu ihrem Ex-Mann ist belastet. Er ist psychisch krank, daran zerbrach die Beziehung. Frau M. hat sich vor Gericht das alleinige Sorgerecht erstritten. Sie glaubt, seine Erkrankung liegt an langjährigem Cannabiskonsum. Als die Psychose bei ihm ausbrach, lebten sie noch zusammen. „Er hat mir die schlimmsten Dinge unterstellt, dass ich den Kindern Drogen ins Wasser schütte“, erzählt sie. Seine Wahnvorstellungen habe er in ihrem Umfeld verbreitet – ein Albtraum.

Von ihrem Bett aus blickt Frau M. auf eine Fotowand mit Bildern ihrer insgesamt drei Kinder: Ihr Sohn und ihre Tochter haben jeweils eine Ecke. Ein besonderer Rahmen ist zudem ihrem Erstgeborenen gewidmet: „Love“ steht da drauf. 2011 war ihr Sternenkind kurz vor dem errechneten Geburtstermin im neunten Monat tot geboren worden. Erst durch die Geburt ihres Sohnes drei Jahre später habe sie es aus ihrer Trauer wieder heraus geschafft. „Er war meine Rettung“, sagt Frau M. Sie wählten damals einen Vornamen, der die Freude am Leben ausdrückt.

Ihr Chef sei übergriffig geworden

Seit vier Jahren ist Frau M. nun alleinerziehend. „Das System ist so schrecklich geworden, das ist schon anstrengend“, sagt sie. Sie hatte gehofft, vom Jobcenter wegzukommen, als sie Ende 2024 nach einer Fortbildung in Personal und Recht eine Arbeitsstelle fand. Doch schon Mitte Mai wurde ihr gekündigt. Es habe eine Rolle gespielt, dass sie mehrfach krank ausfiel, glaubt sie, aber sicher nicht die Hauptrolle. Ihr Chef sei übergriffig geworden, habe sie unsittlich berührt. Sie habe ihn zurückgewiesen. Danach sei ihr gekündigt worden. Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte sie da noch nicht wieder.

Frau M. fühlt sich weiterhin gesundheitlich nicht gut. Sie leidet stark unter der Hormonumstellung im Zuge der Perimenopause. Bei ihr geht diese Phase seit Anfang des Jahres mit extremer Erschöpfung, Gedächtnisverlust und einem „Nebel im Kopf“ einher. Noch hat ihr Frauenarzt die richtige hormonelle Einstellung nicht gefunden, aber Frau M. ist optimistisch, dass es bald aufwärts geht und ihre alte Energie zurückkehrt. Dann will sie sich selbstständig machen.

Wichtige Anschaffungen stehen an. Sie kann sie sich nicht leisten. Die Kleiderschränke der Kinder sind kaputt, alle drei Matratzen durchgelegen. Außerdem würde Frau M. ihren Kindern gerne zu Weihnachten je einen Scooter, also einen Tretroller, plus Helm schenken. Die Kinder benötigen auch Kleidung. Die katholische Betriebsseelsorge hat die Aktion Weihnachten deshalb um Hilfe gebeten.

So können Sie spenden

SpendeUnter diesem Link können Sie direkt und unkompliziert online für die Benefizaktion Aktion Weihnachten spenden: stn-hilft.de. Wer selbst überweisen will, die Konten lauten: Baden-Württembergische Bank, IBAN DE04 6005 0101 0002 3423 40, oder Schwäbische Bank, IBAN DE85 6002 0100 0000 0063 00. Sachspenden können wir aus logistischen Gründen leider nicht annehmen.

VereinDie Aktion Weihnachten leistet seit 54 Jahren unkompliziert Nothilfe. Außerdem fördert sie soziale Projekte in Stuttgart und der Region. Ermöglicht wird dies durch die großzügigen Spenden unserer Leserinnen und Leser sowie engagierter Unternehmen und Stiftungen. Alle Artikel zur laufenden Spendenaktion finden Sie unter www.aktionweihnachten.de.