Frau S. ist jung Mutter geworden. Sie war 18 Jahre alt, als ihr Sohn geboren wurde. Zwei Jahre später bekam sie ihre Tochter. Beide Kinder seien Wunschkinder, sagt die heute 24-Jährige. Auch ihr damaliger Freund habe eine Familie gründen wollen. Er sei unterm Strich ein guter Papa, habe nur leider seine Emotionen nicht im Griff. Auch mit dem Gesetz kam er schon in Konflikt – unnötigerweise sei er dafür in Haft gekommen. Eigentlich hätte er die Haft- in eine Geldstrafe umwandeln können, erzählt sie. Dafür hätte er aber den entscheidenden Brief der Staatsanwaltschaft öffnen müssen. Hat er aber nicht.
Er habe sie in einem ziemlichen Schlamassel allein gelassen. Wegen offener Rechnungen wurde auch noch der Strom abgestellt. Da der Vertrag auf ihn lief, habe sie nichts machen können. In der dunklen Wohnung habe sie nicht bleiben können, mit Baby und Kleinkind. Sie kam vorübergehend bei der Schwiegermutter unter. Das Problem: die beiden Frauen verstehen sich „gar nicht“. Die Zeit sei schrecklich gewesen. „Ich wollte da nicht bleiben.“ Doch sie habe keine Wahl gehabt. Zu ihren Eltern konnte sie nicht.
Als ihre Mutter 34 Jahre alt war, hatte sie einen Herzinfarkt
Ihre Mutter lebte damals zwar noch, sie war aber schon schwer krebskrank. Als Frau S. zehn Jahre alt war, hatte ihre Mutter bereits einen Herzinfarkt erlitten – im Alter von gerade mal 34 Jahren. Sie musste damals wiederbelebt werden. Dem Mädchen hat das große Angst gemacht. Doch niemand habe ihr geholfen, erinnert sich Frau S, die als Kind „komplett alleine“ mit ihren Gefühlen war. In der Familie herrschte Sprachlosigkeit, sie konnten sich nicht gegenseitig Halt geben.
Der Herzinfarkt war aber nur ein Vorbote. Als bei ihrer Mutter Gebärmutterhalskrebs festgestellt wurde, hatte der schon gestreut. In Lunge und Gehirn fand man Metastasen. Ihr Vater – er ernährte die Familie als LKW-Fahrer – habe ab dann nicht mehr arbeiten können. Er übernahm stattdessen die Pflege seiner Frau. Der Tumor im Gehirn wuchs schnell und drückte auf den Sehnerv, sodass ihre Mutter erblindete und entsprechend auf sehr viel Hilfe angewiesen war. Auch Inkontinenz kam hinzu.
Das war die Situation, als Frau S. mit den Kindern zur Schwiegermutter zog. Sie sei aber oft zuhause gewesen, um zu unterstützen. Wenn der Vater eine Auszeit brauchte, übernahm sie, wickelte die Mutter. Im Februar vor zwei Jahren sei diese nach langer Leidenszeit 46-jährig im Krankenhaus gestorben. Frau S. saß in der letzten Woche täglich an ihrem Bett. Selbst Mutter zu sein, hat ihr die Kraft gegeben, das alles durchzustehen. „Hätte ich meine Kinder nicht, ich wäre wo ganz anders gelandet.“
„Ich will meinen Kindern ein Vorbild sein“
Nach dem Tod der Mutter zogen Frau S., ihr Freund und die Kinder zu ihrem Vater in die kleine Dreizimmerwohnung. Der Verlust seiner Frau und die jahrelange Pflege hätten ihren Vater umgeworfen. Anfangs belegte Frau S. mit ihrer Familie nur einen Raum, später zogen sie und ihr Freund ins Wohnzimmer um. Aber es wurde nicht besser. „Es war zu eng“, sagt Frau S. Ihr Partner und sie hätten immer häufiger gestritten und sich am Schluss „nur noch angeschrien“. Dieses Frühjahr zog er aus. Sie teilen sich das Sorgerecht, aber er kümmere sich „nur, wenn es ihm passt“ um die Kinder, gebe sehr kurzfristig Bescheid, wenn er sie nehmen kann. Weil er in der Gastronomie arbeite, habe er wechselnde Arbeitszeiten.
Sie würde auch selbst gerne wieder arbeiten. Bevor sie schwanger wurde, hatte sie ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Pflege gemacht und war im Einzelhandel beschäftigt. „Ich will auch meinen Kindern ein Vorbild sein“, sagt die Alleinerziehende. Doch sie hat nur für den fünfjährigen Sohn eine Betreuung, die dreijährige Tochter hat bisher keinen Kita-Platz. Sie habe sich trotzdem auf Jobs beworben, aber wegen des Betreuungsproblems nur Absagen erhalten.
Die Ratenzahlung belastet die Mutter
Dabei bräuchte sie dringend Geld. Frau S. hat eine hohe Nachzahlung für Strom erhalten von mehr als 1000 Euro. Der Abschlag war zu niedrig angesetzt für die Personenzahl, die jetzt in der Wohnung lebt. Als sie die Rechnung aufmachte, sei das ein Schock gewesen. Sie habe Angst bekommen, dass ihr wieder der Strom abgestellt wird. Auf einen Schlag hätte sie solch eine hohe Summe nie bezahlen können. Zwar konnte sie eine Ratenzahlung mit ihrem Energieanbieter ausmachen, aber auch die Rate belastet die Mutter enorm. Eine Sozialarbeiterin der Mobilen Jugendarbeit, die Frau S. seit Jahren kennt und zur Seite steht, hat sich hilfesuchend an die Aktion Weihnachten gewandt.
So können Sie spenden
SpendeUnter diesem Link können Sie direkt und unkompliziert für die Benefizaktion Aktion Weihnachten spenden: stn-hilft.de. Wer selbst überweisen will, die Konten lauten: Baden-Württembergische Bank, IBAN DE04 6005 0101 0002 3423 40, oder Schwäbische Bank, IBAN DE85 6002 0100 0000 0063 00. Sachspenden können wir aus logistischen Gründen leider nicht annehmen.
VereinDie Aktion Weihnachten leistet seit 54 Jahren unkompliziert Nothilfe. Außerdem fördert sie soziale Projekte in Stuttgart und der Region. Ermöglicht wird dies durch die großzügigen Spenden unserer Leserinnen und Leser sowie engagierter Unternehmen und Stiftungen. Alle Artikel zur laufenden Spendenaktion finden Sie unter www.aktionweihnachten.
