In der Wohnung sind die Rollläden heruntergelassen. Frau G. bittet um Entschuldigung. Sie vertrage kein Sonnenlicht. Ihr werde davon übel, sie bekomme Kopfschmerzen. Sie geht ungern tagsüber raus und wenn, dann nur mit Sonnenbrille. Sie sei schon als Kind sehr lichtempfindlich gewesen. Wenn andere vom Spielplatz nach Hause gingen, weil es dunkel wurde, brach ihre Zeit an. Mit dem Sonnenuntergang habe sie das Haus verlassen, um draußen zu spielen. Der Winter ist ihr schon immer die liebste Jahreszeit, weil die Tage kurz sind. „Wenn es dunkel ist, lebe ich“, sagt die sehr blasse Frau. Man sieht ihr die wenige Zeit in der Sonne an.
Frau G. hat aber nicht nur mit einer ausgeprägten Lichtempfindlichkeit zu kämpfen, sondern auch mit den Folgen eines schweren Verkehrsunfalls in ihrer Kindheit. Sie war gerade mal drei Jahre alt, als das Unglück passierte. Mit ihr im Auto saßen damals ihr Großvater, ihr Onkel und ihre Tante. Nur die Tante und sie selbst überlebten knapp. „Ich lag im Sterben“, sagt Frau G. Ihre Mutter habe ihr erzählt, dass sie lange im Koma war. Sie selbst kann sich weder an den Unfall noch an die Krankenhauszeit danach erinnern.
Fast wäre sie im Rollstuhl gelandet
Von dem Unfall ist ihr eine bleibende Körperbehinderung geblieben, die sie sehr einschränkt. Aber immerhin sitzt sie nicht im Rollstuhl. Es fehlte nicht viel, denn ein Halswirbel war damals angebrochen. Auch das wirkt sich bis heute aus. Sie leide immer wieder unter starken, plötzlichen Schmerzen. Sie sei dann regelrecht bewegungsunfähig und fühle sich wie ans Bett gefesselt. Doch sie müsse aufstehen und funktionieren.
Frau G. hat drei Kinder. Die älteste Tochter ist bereits erwachsen und ausgezogen, aber die beiden Jüngeren brauchen ihre Mutter – mit ihrem Vater haben sie seit der Trennung der Eltern kaum Kontakt. Beide besuchen die Grundschule. Beide sind sehr sportlich. Die Tochter ist besonders erfolgreich. Sie hat fast jeden Tag Training, zählt zu den besten in ihrer Disziplin in ihrem Alter. Frau G. zeigt stolz die Pokale auf einem Schrank.
Mutter und Tochter schlafen auf einer Matratze auf dem Boden
Weil es mit den Geschwistern in einem Raum nicht gut funktionierte, teilen sich Mutter und Tochter inzwischen ein Zimmer. Sie schlafen zusammen auf einer breiten Matratze auf dem Boden. In einer Ecke hinter der Tür hat das Mädchen ihre Sachen ordentlich in einem Regal einsortiert. Anders als ihr Bruder hat sie keinen Schreibtisch. Ihre Hausaufgaben macht die Tochter in der Küche. Sie sei da sehr diszipliniert. „Aber ich achte auch drauf“, sagt Frau G. Eine gute Bildung ist der Mutter wichtig.
Sie selbst konnte wegen ihrer Behinderung nicht lange arbeiten. Eine Ausbildung hat sie geschafft, aber seit mehr als 20 Jahren bezieht die 48-Jährige bereits Erwerbsminderungsrente. Das Problem: Ihre Miete ist zusammen mit den Nebenkosten deutlich höher als die Rente. Die Alleinerziehende bekommt noch Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Kindergeld, aber das Geld ist immer knapp. An den Kindern spare sie nicht, aber an sich selbst. Sie habe sich angewöhnt, das zu essen, was die Kinder übrig lassen, sagt die schlanke Frau G.
Das Provisorium muss raus, aber eine Krone ist unbezahlbar
Ihrem Gebiss sieht man die Armut inzwischen an. Das zeigt sich oft an der Zahngesundheit. Zwei Zähne hat ihr der Zahnarzt gezogen, für einen weiteren Zahn bräuchte sie dringend eine Krone, das Provisorium muss raus. Aber wie soll sie diese bezahlen? Frau G. drücken die Schulden. Ein Grund ist ihr Auto, das sie sich wegen ihrer Behinderung und für die Wege mit den Kindern zugelegt hatte. Sie musste den geleasten Wagen allerdings nach einem Unfall abmelden. Die Reparatur kann sie sich nicht leisten, ohne Reparatur kann sie den Vertrag nicht lösen. Die Leasingrate fällt entsprechend weiter an.
Nun ist auch noch eine Mahnung vom Vermieter in der Post gelandet wegen nicht bezahlter Nebenkosten. Frau G. war deshalb bei der Schuldnerberatung und bei einem diakonischen Träger. Letzterer hat sich an die Aktion Weihnachten gewandt. Wir wollen die Nebenkostenrechnung ausgleichen und die Zahnbehandlung ermöglichen, um Frau G. etwas von ihrer Last zu nehmen.
So können Sie spenden
Spende Unter diesem Link können Sie direkt und unkompliziert für die Benefizaktion Aktion Weihnachten spenden: stn-hilft.de. Wer selbst überweisen will, die Konten lauten: Baden-Württembergische Bank, IBAN DE04 6005 0101 0002 3423 40, oder Schwäbische Bank, IBAN DE85 6002 0100 0000 0063 00. Sachspenden können wir aus logistischen Gründen leider nicht annehmen.
VereinDie Aktion Weihnachten leistet seit 54 Jahren unkompliziert Nothilfe. Außerdem fördert sie soziale Projekte in Stuttgart und der Region. Ermöglicht wird dies durch die großzügigen Spenden unserer Leserinnen und Leser sowie engagierter Unternehmen und Stiftungen. Alle Artikel zur laufenden Spendenaktion finden Sie unter www.aktionweihnachten.de.
