Frau L. wollte sich von ihrem Mann trennen. Zwar mochte sie das Leben, das er ihr bot. Er kümmerte sich beruflich um ein großes Haus, sie durften dort wohnen. Doch die Beziehung zu dem 30 Jahre älteren Mann, bei dem sie Geborgenheit gesucht hatte, hielt nicht lang. Sie hatte zwei Kinder in die Ehe eingebracht und ihr Ex-Mann habe ihren Sohn sehr schlecht behandelt. Als er dem damals Fünfjährigen gegenüber gewalttätig wurde, habe sie ihm verkündet, dass sie ausziehen werde.
Frau L. wird nie vergessen, wie sie Tage später im Bett hochschreckte, weil sie ein seltsames Knacken am Kopf verspürte. Es sei gar nicht der Schmerz gewesen, von dem sie aufgewacht sei. Als sie sich an die Schläfe fasste, seien ihre Finger nass gewesen von ihrem Blut. Sie habe ihren Mann über sich erkannt und wahrgenommen, dass er ausholte und etwas in der Hand hatte. Sie weiß noch, dass sein Blick völlig emotionslos war. Dann habe sie sich gewehrt wie man sich eben wehrt, wenn es ums eigene Leben geht. In dem Haus habe es eine Alarmanlage gegeben. Irgendwie habe sie es geschafft, diese zu erreichen und den Notknopf zu drücken – ihre Rettung.
Sie überrascht den Täter – die Bilder des Opfers lassen sie nicht los
Der Tötungsversuch hat ihr Leben in ein Vorher und ein Nachher geteilt. Vorher habe sie gearbeitet, vorher hatte sie ein Zuhause, vorher hatte sie ihre Kinder um sich, vorher konnte sie gut schlafen. Danach war all dies anders. Sie kam aus der Klinik ins Frauenhaus. Weil sie als nicht stabil genug eingeschätzt wurde, sich um ihre Kinder zu kümmern, brachte man die beiden in Wohngruppen unter. Sie habe – wie die Kinder auch – sehr unter der Trennung gelitten.
Frau L. verlor damals den Tritt. Aus dem Frauenhaus zog sie in eine Sozialunterkunft, war offiziell wohnungslos. In der Unterkunft erlebte sie ihr zweites Trauma. Ausgerechnet sie wurde dort Zeugin einer Gewalttat. Sie habe den Täter überrascht und noch versucht, ihn festzuhalten, sagt sie. Die Bilder des weiblichen Opfers lassen sie genauso wenig los wie die Bilder ihres zuschlagenden Ex-Mannes. Bis heute leidet Frau L. an Ängsten. Sie verlasse nie im Dunkeln das Haus, sagt sie. Die Fenster müssten stets geschlossen sein, die Tür schließt sie mehrfach ab. Einmal die Woche sucht sie ihre Psychologin auf. „Das hilft immer für ein paar Tage.“
Sie fühlt sich oft einsam
Frau L. lebt inzwischen in einer bescheiden, aber sehr ordentlichen Zweizimmerwohnung. Es fehlen noch Lampenschirme in der Küche und das ein oder andere Möbelstück. Aber es ist ein Dach über den Kopf, sie weiß das inzwischen ganz anders zu schätzen als früher. Ihre Kinder sind mittlerweile erwachsen und weggezogen aus der Region Stuttgart. Sie fühlt sich einsam. Immerhin, sie telefonierten regelmäßig.
Sie sei früher eine sehr schlanke Frau gewesen, sagt Frau L. Klein und dünn, so beschreibt sie sich. Doch seit der Attacke ihres Ex-Mannes habe sie stark an Gewicht zugelegt. Sie trägt quasi einen Schutzpanzer, wiegt schließlich 51 Kilogramm zu viel. Die Adipositas über Jahre hat Folgen. Sie hat starke Rücken- und Knieschmerzen aufgrund ihres Übergewichts. Sie kann nicht lange stehen und nicht lange sitzen. Zwei Herzinfarkte hat sie schon erlitten – dabei ist sie Anfang 50.
Auf die Ernährungsberatung soll die Magenverkleinerung folgen
Frau L. sehnt sich danach, sich endlich wieder wohl in ihrem eigenen Körper zu fühlen. Sie sehnt sich nach einfachen Dingen, wie etwa sich selbst die Schuhe binden zu können. Sie hat deshalb an einer Ernährungsberatung teilgenommen. Der Kurs ist Voraussetzung für die operative Magenverkleinerung, die ihr bereits bewilligt worden sei, erklärt sie, und auf die sie regelrecht hin fiebert. Sie hofft, dass sie nicht mehr so starke Schmerzen hat, wenn sie dünner ist. Sie hofft, dass sie dann sogar wieder Sport machen kann. Die Beratung habe sich schon positiv ausgewirkt, sie habe schon 13 Kilogramm verloren. Allerdings hat Frau L. nun ein neues Problem. Was sie nicht beachtet hat: Sie hätte sich die Teilnahme an der Ernährungsberatung von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen müssen – und zwar vor Kursbeginn. Als sie die Rechnung über 350 Euro im Nachhinein bei der Krankenkasse einreichte, lehnte diese die Kostenübernahme ab. Frau L. kann das nicht wirklich verstehen, da die Operation selbst schließlich bewilligt worden sei. Sie ist verzweifelt, weil sie nicht weiß, wie sie die Rechnung bezahlen soll. Die Aktion Weihnachten will helfen.
So können Sie spenden
Konten Die Aktion Weihnachten freut sich über jede Spende. Die Konten lauten: Baden-Württembergische Bank, IBAN DE04 6005 0101 0002 3423 40, oder Schwäbische Bank, IBAN DE85 6002 0100 0000 0063 00. Wenn Ihr Name als Spender veröffentlicht werden darf, vermerken Sie das bitte unbedingt bei der Überweisung. Sachspenden können wir aus logistischen Gründen leider nicht annehmen. Alle Artikel zur laufenden Benefizaktion lesen Sie hier und in diesem Artikel, wie die Aktion Weihnachten arbeitet und was sie in diesem Jahr alles vor hat.
BriefmarkeEine Sonderbriefmarke kommt in diesem Jahr der Aktion Weihnachten zugute. Die Briefmarke zeigt einen Engel aus dem Kreativatelier des bhz, einer Stuttgarter Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Die Sondermarke hat einen Wert von 1,20 Euro, wobei 40 Cent (80 + 40) als Spende der Aktion Weihnachten und damit notleidenden Menschen und sozialen Projekten im Raum Stuttgart zugutekommen. Mit den Briefmarken lassen sich Sendungen bis 20 g (Brief national/Standardbrief) verschicken. Sie sind als 10er-Bogen im Online-Shop der BW-Post erhältlich. Bezogen werden können die Briefmarken hier.
